Hausverwaltung · Berlin

Hausverwaltung in Berlin

Berlin ist der komplexeste Verwaltungsmarkt Deutschlands: Milieuschutzgebiete, Zweckentfremdungsverbot, Mietpreisbremse. Wir verwalten Berliner Bestände regelkonform und digital – vom Altbau in Prenzlauer Berg bis zum Portfolio über mehrere Bezirke.

Der Markt in Berlin

Zwischen Regulierung und Wohnraummangel brauchen Berliner Eigentümer eine Verwaltung, die rechtssicher agiert und jede Entscheidung dokumentiert – genau dafür ist unser digitales Vorgangs-Dashboard gebaut.

Wir verwalten u. a. in

Prenzlauer BergCharlottenburgNeuköllnFriedrichshainWeddingSchönebergPankow

Was das für Ihr Objekt in Berlin heißt

Regulierung rechtssicher umgesetzt

Mietpreisbremse, Kappungsgrenze, Milieuschutz: Wir prüfen jede Mieterhöhung und Modernisierung gegen die Berliner Sonderregeln.

Portfolio-Verwaltung über Bezirke

Mehrere Objekte in verschiedenen Bezirken? Im Dashboard sehen Sie alle Bestände konsolidiert – Kennzahlen je Objekt und gesamt.

Wohnungsmarkt & Regeln in Berlin

Mietpreisbremse
gilt – Berliner Mietenbegrenzungsverordnung, ganzes Stadtgebiet (in Kraft seit 01.01.2026, gilt bis 31.12.2029)
Kappungsgrenze
15 % in drei Jahren – Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung (2023), ganzes Stadtgebiet
Mietspiegel
qualifizierter Mietspiegel: Berliner Mietspiegel 2026, in Kraft seit 28.05.2026
Grundsteuer B 2025
470 % (seit 2025; vorher 810 %)
Einwohner
3.917.196 (30.06.2026, Einwohnerregister (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg))

Quellen: Senat: Mietenbegrenzungsverordnung bis 2029 · Senat: Kappungsgrenzen-Verordnung · Berliner Mietspiegel 2026 · berlin.de: Grundsteuer-Hebesatz · Umwandlungsverordnung § 250 BauGB · Zweckentfremdungsverbot · Soziale Erhaltungsgebiete. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur Hausverwaltung in Berlin

Wie lange gilt die Mietpreisbremse in Berlin?

Die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung gilt seit 01.01.2026 für das ganze Stadtgebiet und läuft bis 31.12.2029. Bei Wiedervermietung darf die Miete grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB).

Welcher Mietspiegel gilt in Berlin?

Seit 28.05.2026 gilt der qualifizierte Berliner Mietspiegel 2026. Er ersetzt den Mietspiegel 2024 und ist Grundlage für Mieterhöhungen und die Prüfung der Mietpreisbremse.

Darf ich in Berlin eine Mietwohnung in Eigentum umwandeln?

Seit 01.01.2026 braucht die Umwandlung in Wohnungseigentum in ganz Berlin eine Genehmigung (Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB, gültig bis 31.12.2030). In den sozialen Erhaltungsgebieten gelten zusätzliche Genehmigungspflichten.

Unverbindliches Angebot in 24 Stunden

Kurz Ihr Objekt beschreiben – Sie erhalten ein konkretes Angebot mit Festpreis, keine Rückruf-Schleife.

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