Hausverwaltung · Berlin
Berlin ist der komplexeste Verwaltungsmarkt Deutschlands: Milieuschutzgebiete, Zweckentfremdungsverbot, Mietpreisbremse. Wir verwalten Berliner Bestände regelkonform und digital – vom Altbau in Prenzlauer Berg bis zum Portfolio über mehrere Bezirke.
Zwischen Regulierung und Wohnraummangel brauchen Berliner Eigentümer eine Verwaltung, die rechtssicher agiert und jede Entscheidung dokumentiert – genau dafür ist unser digitales Vorgangs-Dashboard gebaut.
Mietpreisbremse, Kappungsgrenze, Milieuschutz: Wir prüfen jede Mieterhöhung und Modernisierung gegen die Berliner Sonderregeln.
Mehrere Objekte in verschiedenen Bezirken? Im Dashboard sehen Sie alle Bestände konsolidiert – Kennzahlen je Objekt und gesamt.
Quellen: Senat: Mietenbegrenzungsverordnung bis 2029 · Senat: Kappungsgrenzen-Verordnung · Berliner Mietspiegel 2026 · berlin.de: Grundsteuer-Hebesatz · Umwandlungsverordnung § 250 BauGB · Zweckentfremdungsverbot · Soziale Erhaltungsgebiete. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
Die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung gilt seit 01.01.2026 für das ganze Stadtgebiet und läuft bis 31.12.2029. Bei Wiedervermietung darf die Miete grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB).
Seit 28.05.2026 gilt der qualifizierte Berliner Mietspiegel 2026. Er ersetzt den Mietspiegel 2024 und ist Grundlage für Mieterhöhungen und die Prüfung der Mietpreisbremse.
Seit 01.01.2026 braucht die Umwandlung in Wohnungseigentum in ganz Berlin eine Genehmigung (Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB, gültig bis 31.12.2030). In den sozialen Erhaltungsgebieten gelten zusätzliche Genehmigungspflichten.
Kurz Ihr Objekt beschreiben – Sie erhalten ein konkretes Angebot mit Festpreis, keine Rückruf-Schleife.
Oder direkt anrufen: +49 176 57712894 · Antwort innerhalb von 24 Stunden