Hausverwaltung · Leistung
Formfehler und verpasste Fristen kosten Vermieter jedes Jahr bares Geld. Wir erstellen Ihre Betriebskostenabrechnung fristgerecht, rechtssicher und nachvollziehbar – auf Wunsch auch als Einzelleistung ohne Vollverwaltung.
Abrechnung innerhalb der 12-Monats-Frist des § 556 BGB – mit rechtzeitiger Erinnerung an fehlende Belege.
Prüfung von Mietvertrag und Umlagefähigkeit jeder Position nach Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Digitale Belegablage – Mieter können Belege online einsehen, statt Termine zur Belegeinsicht zu vereinbaren.
Geht ein Widerspruch ein, antworten wir fachlich fundiert und dokumentiert – Sie müssen nicht selbst recherchieren.
Ihr Vorteil
Jede Abrechnung ist im Dashboard einsehbar und für Mieter nachvollziehbar aufbereitet – das senkt die Widerspruchsquote deutlich.
Ja, die Nebenkostenabrechnung bieten wir auch als Einzelleistung an. Den Preis nennen wir Ihnen nach kurzer Angabe zu Objektgröße und Belegumfang.
Mietverträge, Vorjahresabrechnung, Belege und Zählerstände. Alles kann digital eingereicht werden – wir sagen Ihnen genau, was fehlt.
Wir prüfen den Widerspruch, antworten schriftlich mit Begründung und korrigieren die Abrechnung nur, wenn er berechtigt ist.
Kurz Ihr Objekt beschreiben – Sie erhalten ein konkretes Angebot mit Festpreis, keine Rückruf-Schleife.
Oder direkt anrufen: +49 176 57712894 · Antwort innerhalb von 24 Stunden