Hausverwaltung Kosten: Was Miet- und WEG-Verwaltung 2026 pro Einheit kosten
Von der Redaktion GreenHaus Verwaltung · aktualisiert am 08.10.2026
Kurz gesagt
Eine Hausverwaltung wird in Deutschland meist pauschal je Einheit und Monat abgerechnet. Laut VDIV-Branchenbarometer 2026 lag die durchschnittliche Vergütung 2025 bei 29,12 € je Einheit in der WEG-Verwaltung und 30,19 € in der Mietverwaltung. Hinzu kommen oft Sonderleistungen. Bei vermieteten Wohnungen dürfen Verwaltungskosten nicht auf Mieter umgelegt werden.
Wie Hausverwaltungen ihre Kosten berechnen
Die mit Abstand häufigste Abrechnungsform ist eine Pauschale je Einheit und Monat. Als Einheit zählt in der Regel jede Wohnung und jede Gewerbeeinheit; Stellplätze, Garagen oder Kellerräume werden je nach Verwalter mit einem reduzierten Satz berechnet oder sind in der Pauschale enthalten. Die Grundvergütung deckt die laufenden Regelaufgaben ab – also alles, was in jedem Wirtschaftsjahr wiederkehrend anfällt.
Daneben gibt es Sondervergütungen für Tätigkeiten, die über den Regelbetrieb hinausgehen. Welche Leistungen Grundleistung und welche Sonderleistung sind, steht ausschließlich im Verwaltervertrag. Genau hier liegen die größten Preisunterschiede: Zwei Angebote mit identischer Pauschale können am Jahresende deutlich auseinanderliegen, wenn das eine Angebot viele Zusatzpositionen enthält.
Seltener sind prozentuale Modelle, etwa ein Anteil der Jahresnettokaltmiete in der Mietverwaltung. Sie sind für Eigentümer schwerer zu vergleichen, weil die Verwaltervergütung dann mit jeder Mieterhöhung steigt, ohne dass sich der Aufwand ändert.
Was kostet eine Hausverwaltung im Durchschnitt?
Belastbare Marktzahlen liefert das jährliche Branchenbarometer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV). Nach der Ausgabe 2026 lag die durchschnittliche Vergütung in der WEG-Verwaltung im Jahr 2025 bei 29,12 € je Einheit und Monat; für 2026 planten die befragten Unternehmen eine Anhebung auf durchschnittlich 31,77 €. In der Mietverwaltung lag der Durchschnitt 2025 bei 30,19 € je Einheit und Monat.
Diese Werte sind Durchschnitte über sehr unterschiedliche Objekte. Kleine Gemeinschaften mit wenigen Einheiten zahlen je Einheit häufig mehr, weil Fixaufwand wie Eigentümerversammlung, Jahresabrechnung und Buchhaltung auf weniger Köpfe verteilt wird. Auch Region, Baujahr, Gewerbeanteil, technische Ausstattung und der Zustand der Unterlagen beeinflussen den Preis.
| Kostenart | Typische Abrechnung | Orientierung |
|---|---|---|
| WEG-Verwaltung (Grundvergütung) | je Einheit und Monat | Ø 29,12 € (2025, VDIV), geplant Ø 31,77 € (2026) |
| Mietverwaltung (Grundvergütung) | je Einheit und Monat | Ø 30,19 € (2025, VDIV) |
| Sonderleistungen | Stundensatz, Pauschale oder Prozentsatz | laut Verwaltervertrag, stark unterschiedlich |
| GreenHaus Mietverwaltung | je Einheit und Monat | 29 € netto |
| GreenHaus WEG-Verwaltung | je Einheit und Monat | 32 € netto |
| GreenHaus Instandhaltungskoordination | je Einheit und Monat | inklusive |
Durchschnittswerte aus Verbandsumfragen ersetzen kein konkretes Angebot. Vergleichen Sie immer die Gesamtkosten pro Jahr inklusive der Sonderleistungen, die in Ihrem Objekt realistisch anfallen.
Was in der Grundvergütung enthalten sein sollte
Ein seriöser Verwaltervertrag listet die Grundleistungen konkret auf. In der WEG-Verwaltung gehören dazu die gesetzlichen Pflichtaufgaben nach dem Wohnungseigentumsgesetz, in der Mietverwaltung die laufende kaufmännische Betreuung der Mietverhältnisse. Folgende Punkte sollten Sie in der Grundvergütung erwarten:
- WEG: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht nach § 28 WEG
- WEG: Einberufung und Leitung der ordentlichen Eigentümerversammlung, Protokoll und Beschluss-Sammlung nach § 24 WEG
- Miete: Mieteinzug, Soll-Ist-Abgleich und kaufmännisches Mahnwesen
- Miete: Betriebskostenabrechnung gegenüber den Mietern innerhalb der Frist des § 556 Abs. 3 BGB
- Laufende Buchhaltung, Kontoführung und getrennte Verwahrung von Geldern
- Kommunikation mit Eigentümern, Mietern, Dienstleistern und Behörden
- Koordination kleinerer Reparaturen und Verkehrssicherung des Objekts
Typische Sonderleistungen und versteckte Kosten
Sondervergütungen sind nicht unzulässig, sie müssen aber im Vertrag klar benannt sein. Kritisch wird es, wenn Leistungen zur Sonderleistung erklärt werden, die eigentlich zum Kern der Verwaltung gehören. Häufig gesondert berechnet werden:
- Außerordentliche Eigentümerversammlungen zusätzlich zur jährlichen Versammlung
- Betreuung größerer Sanierungen, oft als Prozentsatz der Bausumme
- Gerichtliches Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung und Begleitung von Rechtsstreitigkeiten
- Neuvermietung, Wohnungsübergaben oder Mieterhöhungsverfahren in der Mietverwaltung
- Zustimmungen zu Veräußerungen, sofern die Gemeinschaftsordnung sie vorsieht
- Kopien, Porto und Bescheinigungen, etwa für haushaltsnahe Dienstleistungen
- Aufarbeitung unvollständiger Unterlagen nach einem Verwalterwechsel
Fragen Sie jeden Anbieter nach einer Liste aller möglichen Zusatzpositionen mit Preis. Was nicht im Vertrag steht, kann später nicht ohne Weiteres zusätzlich berechnet werden.
Sind Verwaltungskosten auf Mieter umlegbar?
Nein, jedenfalls nicht bei Wohnraum. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV gehören Verwaltungskosten ausdrücklich nicht zu den Betriebskosten. Dazu zählen die Kosten der Hausverwaltung ebenso wie die Kosten der Aufsicht und der Geschäftsführung. Vermieter tragen die Verwaltervergütung daher selbst, auch wenn sie bei einer vermieteten Eigentumswohnung Teil des Hausgelds ist.
Gleiches gilt nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV für Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten. In der Nebenkostenabrechnung für den Mieter müssen diese Positionen aus dem Hausgeld herausgerechnet werden. Bei Gewerbemietverträgen ist die Rechtslage anders: Dort können Verwaltungskosten grundsätzlich vertraglich auf den Mieter übertragen werden, wenn die Vereinbarung klar und transparent formuliert ist.
Für Vermieter sind die Verwaltungskosten in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich abziehbar. Die individuelle steuerliche Behandlung sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung klären.
Rechenbeispiel: Was kostet die Verwaltung für Ihr Objekt?
Ein Mehrfamilienhaus mit 12 vermieteten Wohnungen im Eigentum einer Person: Bei der GreenHaus Mietverwaltung kostet die Verwaltung 12 × 29 € = 348 € netto im Monat, also 4.176 € netto im Jahr – die Koordination von Instandhaltung und Handwerkern ist darin bereits enthalten. Zum Vergleich: Beim Branchendurchschnitt von 30,19 € je Einheit läge die reine Grundvergütung bei rund 362 € im Monat – vor eventuellen Sonderleistungen.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit 20 Einheiten zahlt bei der GreenHaus WEG-Verwaltung 20 × 32 € = 640 € netto im Monat bzw. 7.680 € netto im Jahr. Wird die Verwaltervergütung nach Einheiten verteilt, entfallen auf jede Wohnung 32 € netto im Monat als Bestandteil des Hausgelds. Die Gesamtkosten für Ihr eigenes Objekt berechnen Sie mit unserem Kostenrechner, ohne Kontaktformular.
So vergleichen Sie Angebote richtig
Ein niedriger Einheitspreis allein sagt wenig aus. Entscheidend sind Leistungsumfang, Erreichbarkeit und Transparenz. Prüfen Sie, ob der Verwalter die Erlaubnis nach § 34c GewO besitzt, die für die gewerbliche Verwaltung von Wohnungseigentum und Wohnraummietverhältnissen vorgeschrieben ist, und ob bei einer WEG ein zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG gestellt wird. Achten Sie außerdem auf Vertragslaufzeit, Reaktionszeiten und darauf, ob Sie jederzeit Einblick in Konten, Belege und offene Vorgänge haben.
GreenHaus Verwaltung veröffentlicht die Preise für Miet- und WEG-Verwaltung offen, beantwortet Anfragen innerhalb von 24 Stunden und stellt alle Vorgänge in einem Online-Dashboard bereit. So sehen Sie vor der Beauftragung, was die Verwaltung kostet, und danach, was mit Ihrem Geld passiert.
Häufige Fragen
Was kostet eine Hausverwaltung pro Wohnung im Monat?+
Laut VDIV-Branchenbarometer 2026 lag der Durchschnitt 2025 bei 29,12 € je Einheit und Monat in der WEG-Verwaltung und bei 30,19 € in der Mietverwaltung. Je nach Objektgröße, Region und Leistungsumfang weichen die Preise davon ab. GreenHaus berechnet 29 € (Miete) bzw. 32 € (WEG) netto je Einheit.
Kann ich die Kosten der Hausverwaltung auf meine Mieter umlegen?+
Bei Wohnraum nicht. Verwaltungskosten sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV keine Betriebskosten und dürfen nicht in die Nebenkostenabrechnung. Bei Gewerbemietverträgen ist eine klar vereinbarte Umlage grundsätzlich möglich.
Warum ist die Verwaltung kleiner Objekte je Einheit oft teurer?+
Viele Aufgaben wie Jahresabrechnung, Versammlung und Buchhaltung verursachen einen festen Grundaufwand, der sich bei wenigen Einheiten auf weniger Schultern verteilt. Deshalb verlangen manche Verwalter für kleine Objekte Mindestpauschalen oder höhere Einheitspreise.
Welche Leistungen kosten bei einer Hausverwaltung extra?+
Häufig gesondert berechnet werden außerordentliche Versammlungen, die Betreuung größerer Baumaßnahmen, gerichtliche Verfahren, Neuvermietungen und Bescheinigungen. Maßgeblich ist allein der Verwaltervertrag – lassen Sie sich alle Zusatzpositionen vorab schriftlich aufführen.
Sind die Kosten der Hausverwaltung steuerlich absetzbar?+
Bei vermieteten Immobilien sind Verwaltungskosten in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Bei selbst genutzten Eigentumswohnungen gelten andere Regeln; klären Sie Details mit Ihrer Steuerberatung.
Wie schnell kann ich die Kosten für mein Objekt berechnen?+
Mit dem GreenHaus-Kostenrechner in etwa einer Minute: Anzahl der Einheiten und Verwaltungsart wählen – der Monats- und Jahrespreis (netto) wird sofort angezeigt.
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Quellen
- VDIV Deutschland: Branchenbarometer (Ausgabe 2026)
- VDIV Mitteldeutschland: Branchenbarometer 2026 – Vergütungen WEG- und Mietverwaltung
- § 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV)
- § 28 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- § 34c Gewerbeordnung (GewO)
- § 556 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.